Bedingungen für die Nutzung

1. Quellen für die Gesetzgebung.

Der Verkauf von touristischen Dienstleistungen, die sowohl national als auch international zu erbringende Leistungen zum Gegenstand haben, wird - bis zu seiner Aufhebung gemäß Art. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 79 vom 23. Mai 2011 (das "Tourismusgesetzbuch") - durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977 zur Ratifizierung und Umsetzung des am 23.4.1970 in Brüssel unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über Reiseverträge (CCV) in der jeweils geltenden Fassung sowie durch das Tourismusgesetzbuch (Art. 3251) und seine nachfolgenden Änderungen geregelt.

2. Konzept der Dienstleistung

Der Begriff der touristischen Dienstleistung lautet wie folgt: "Touristische Dienstleistungen haben Reisen, Urlaube, "all-inclusive"-Reisen, touristische Kreuzfahrten zum Gegenstand, die sich aus der Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente ergeben, die von wem und wie auch immer vorgenommen werden und zu einem festen Preis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden: a) Beförderung; b) Unterbringung; c) touristische Dienstleistungen, die nicht mit der Beförderung oder der Unterbringung zusammenhängen (Omissis) und die zur Befriedigung der Freizeitbedürfnisse des Touristen einen wesentlichen Teil der "touristischen Dienstleistung" darstellen" (Art. 34 Tourismusgesetzbuch). Der Tourist hat das Recht, eine Kopie des Kaufvertrags über die touristische Dienstleistung zu erhalten. Der Vertrag bildet die Grundlage für den Zugang zum Garantiefonds gemäß Artikel 14 unten.

3. Buchungsvorgang

Die Buchungsanfrage muss in jedem Teil auf dem entsprechenden Formular ausgefüllt werden. Um die von 1Sticket S.r.l. auf der Website www.1sticket.com angebotenen touristischen Dienstleistungen zu erwerben und die entsprechenden Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Modalitäten der Leistungserbringung sowie die für die von 1STicket S.r.l. angebotene und vom Benutzer gewählte touristische Dienstleistung spezifischen und besonderen Bedingungen zu lesen und zu akzeptieren. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in den Vertrag, seine allgemeinen und besonderen Bedingungen nehmen und jederzeit eine Kopie verlangen. Die Reservierung auf der Seite www.1sticket.com wird erst nach Vorauszahlung des Gesamtbetrages des vom Benutzer gewählten Angebotes und somit erst mit der tatsächlichen Gutschrift des Gesamtbetrages auf dem Girokonto von 1STicket S.r.l. abgeschlossen. 1STicket S.r.l. kann die Vorauszahlung eines Anteils als Kaution verlangen, gemäß Art. 1385 Zivilgesetzbuch. In diesem Fall ist 1STicket S.r.l. ausdrücklich verpflichtet, im Angebotstext auf diese Bedingung hinzuweisen. Nach erfolgter Zahlung übersendet 1STicket S.r.l. dem Nutzer die Buchungsunterlagen, Voucher und Tickets, elektronisch oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden per Fax. Die Buchung gilt erst in dem Moment als abgeschlossen, in dem der Veranstalter eine entsprechende Bestätigung per Telematiksystem sendet, und damit der Vertrag zustande kommt. Der Veranstalter wird in regelmäßiger Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Art. 37, Absatz 2, Tourismusgesetzbuch, vor Reisebeginn alle Informationen bezüglich der touristischen Dienstleistung zur Verfügung stellen, die möglicherweise nicht in den Vertragsunterlagen enthalten sind.

4. Zahlungsarten

Die Bezahlung der Buchung kann vom Benutzer mit einer der folgenden Methoden vorgenommen werden: • per Kreditkarte online und ohne Transaktionsgebühren; während des Kaufvorgangs wird der Kunde aufgefordert, seine Kreditkartendaten anzugeben; • mit Scalapay erhalten Sie Ihre Bestellung sofort und zahlen in 3 Raten. Sie erkennen an, dass die Raten an Incremento SPV S.r.l., an verbundene Parteien und deren Bevollmächtigte übertragen werden und dass Sie diese Übertragung genehmigen; • mit Satispay erhalten Sie Ihre Bestellung sofort und bezahlen mit Ihrem Satispay-Guthaben; • mit Amazon Pay, wenn Sie ein Amazon-Konto haben, können Sie damit mit den bei Amazon registrierten Karten bezahlen; Nach Auswahl der Zahlungsart sendet 1STicket S.r.l. dem Benutzer per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse alle für den erfolgreichen Abschluss des Vorgangs erforderlichen Angaben. Um die Buchung zu erleichtern, bittet 1STicket S.r.l. den Benutzer um eine Kopie des Zahlungskontos während der auf der Website www.1sticket.com angegebenen Büroöffnungszeiten. Der Voucher, der als echtes Buchungsdokument gilt, und die elektronischen Eintrittskarten werden dem Kunden nach Eingang der Zahlung des geforderten Betrags bei 1STicket S.r.l. zugesandt. Der Voucher ist der Buchungsbeleg, der bei der Ankunft im Hotel und auf ausdrücklichen Wunsch an der Kasse des Parks als Eintrittskarte vorzulegen ist. 1STicket S.r.l. kann nicht für plötzliche Änderungen verantwortlich gemacht werden, die ausschließlich vom unanfechtbaren Willen der Partner oder Lieferanten (z.B. Parks, Hotels, Spas etc.) abhängen, wenn diese Änderungen nicht mindestens 2 Werktage im Voraus an 1STicket S.r.l. mitgeteilt wurden. Zu den Änderungen gehören, rein beispielhaft und nicht abschließend, Öffnungs- und Schließtage und -zeiten, Hoch- oder Nebensaisonzeiten usw. 1STicket S.r.l. ist in keiner Weise dafür verantwortlich, wenn der Kunde die Eintrittskarten nicht ausdruckt und ist auch nicht verpflichtet, eine Kopie zu versenden. Gemäß und für die Zwecke des Artikels 35 des Tourismusgesetzbuches kann der Benutzer jederzeit eine Kopie des von ihm zur Annahme unterzeichneten Vertrags elektronisch einsehen und/oder ausdrucken.

5. Obligatorische Angaben - Datenblatt

1STicket S.r.l. stellt auf der Website www.1sticket.com die notwendigen Informationen für den Touristen zur Verfügung, darunter: • Angaben zur behördlichen Ermächtigung oder ggf. der D.I.A. der Organisation; • Details der Haftpflichtversicherung; • Bedingungen für den Ersatz des Reisenden (Art. 39 Tourismusgesetzbuch); Parameter und Kriterien für die Anpassung des Reisepreises (Art. 40 Tourismusgesetzbuch). Der Veranstalter hat die Reisenden auch über die Identität des/der Beförderer(s) in der in Art. 11 der EG-Verordnung 2111/2005 vorgesehenen Zeit und Weise zu informieren. 1STicket S.r.l. erklärt, im Besitz aller notwendigen Genehmigungen zu sein, die von den geltenden Vorschriften vorgesehen und gefordert werden, um die Tätigkeit als Veranstalter und Verkäufer von touristischen Dienstleistungen auszuüben.

6. Angebotene Preise und Variationen

Der Preis der touristischen Dienstleistung wird im Vertrag festgelegt, unter Bezugnahme auf das, was im Angebot auf der Website www.1sticket.com angegeben ist, und auf eventuelle Aktualisierungen desselben Angebots, die später erfolgt sind. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Art. 40 des Tourismusgesetzes kann der Preis bis zu 20 Tage vor der Abreise und nur infolge der folgenden Anpassungen geändert werden: • Transportkosten; • Gebühren und Steuern auf bestimmte Arten von touristischen Dienstleistungen, wie z. B. Steuern, Wechselkurse, die für die betreffende Dienstleistung gelten. Für diese Abweichungen werden die oben genannten Wechselkurse und Kosten herangezogen, die am Tag der Veröffentlichung der im Datenblatt angegebenen Angebote gelten. Die Schwankungen wirken sich auf den Pauschalpreis der touristischen Leistung in dem im Datenblatt ausdrücklich angegebenen Prozentsatz aus. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern nicht ausdrücklich anders kommuniziert) für jedes Angebot und können nur an den im Gutschein angegebenen Orten eingelöst werden. An Orten, an denen eine Kurtaxe vorgesehen ist, ist diese nicht im Preis der Leistung enthalten und muss daher direkt vor Ort bezahlt werden.

7. Hotelklassifizierung und Behandlung

Die Angaben zum Komfortniveau, die den Hotels in der Beschreibung auf der Website www.1sticket.com zugeordnet sind, entsprechen einer Beschreibung auf der Grundlage lokaler Standards, die von den zuständigen Behörden des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, bereitgestellt werden. Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Unterbringung in allen Hotels, unabhängig von ihrer Klassifizierung, in Standardzimmern. In Ermangelung offizieller Klassifizierungen, die von den zuständigen Behörden der Länder, einschließlich der EU-Mitglieder, anerkannt sind, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine eigene Beschreibung der Unterkunft zu erstellen, die eine Bewertung und anschließende Annahme durch den Touristen ermöglicht. Die Behandlungsarten, die die Beherbergungsbetriebe anbieten, sind, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben: • 1B: nur Übernachtung ohne Verpflegung; • BB Übernachtung und Frühstück; • HB: Halbpension, Übernachtung, Frühstück und Abendessen (Getränke nicht inbegriffen); • FB: Vollpension, Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen (Getränke nicht inbegriffen). 1STicket S.r.l. wird in jedem Angebot die Art der Behandlung angeben. Behandlungen auf höherem Niveau können gegen einen Aufpreis angefordert werden.

8. Änderung oder Stornierung des Angebots vor der Abreise durch den Veranstalter/Verkäufer

Der Veranstalter/Verkäufer, der einen oder mehrere Vertragsbestandteile wesentlich ändern muss, hat den Reisenden vor der Abreise unverzüglich schriftlich unter Angabe der Art der Änderung und der sich daraus möglicherweise ergebenden Preisänderung zu informieren. Wenn er die vorgeschlagene Änderung nicht akzeptiert, kann der Tourist das Recht auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages oder auf eine touristische Ersatzleistung ausüben. Der Kunde kann die oben genannten Rechte auch dann ausüben, wenn die Stornierung von Fällen höherer Gewalt und zufälligen Ereignissen im Zusammenhang mit der gekauften touristischen Dienstleistung abhängt, die den Kunden tatsächlich daran hindern, die touristische Dienstleistung zu genießen. Der Betrag, der der Rückerstattung unterliegt, darf niemals das Doppelte der Beträge übersteigen, die der Verbraucher zum gleichen Zeitpunkt schulden würde.

9. Rückzug des Touristen

Der Tourist kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten, ohne Vertragsstrafen zu zahlen • Preiserhöhung von mehr als 10 % des ursprünglich geplanten Betrags; • eine erhebliche Änderung eines oder mehrerer Vertragsbestandteile, die objektiv als wesentlich für die Erbringung der touristischen Leistung insgesamt anzusehen sind und die vom Veranstalter nach Vertragsschluss, aber vor Reiseantritt vorgeschlagen und vom Reisenden nicht angenommen wurden. In den oben genannten Fällen ist der Tourist alternativ berechtigt: • eine alternative touristische Leistung ohne Aufpreis in Anspruch zu nehmen oder eine Rückerstattung des Mehrpreises zu erhalten, wenn die alternative touristische Leistung von geringerem Wert ist als die erste; • die Rückerstattung nur des bereits bezahlten Teils des Preises. Diese Erstattung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt des Erstattungsantrags erfolgen. Der Tourist muss seine Entscheidung (die Änderung anzunehmen oder zurückzutreten) spätestens zwei Arbeitstage nach Erhalt der Erhöhungs- oder Änderungsmitteilung mitteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Mitteilung, gilt der Vorschlag des Veranstalters als angenommen. Der Tourist, der vor der Abreise außerhalb der oben genannten Hypothesen vom Vertrag zurücktritt, wird mit Strafen in dem Umfang belastet, der in den folgenden besonderen Bedingungen der touristischen Dienstleistung, insbesondere in Punkt 5 vorgesehen ist.

10. Änderungen des Reiseveranstalters nach der Abreise

Gemäß Art. 41, Absatz 4, Tourismusgesetzbuch muss der Veranstalter, wenn er nach der Abreise aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, dem Kunden ohne Aufpreis alternative Lösungen anbieten und, wenn die erbrachten Leistungen einen geringeren Wert haben als die im Angebot vorgesehenen, ihm den Betrag in Höhe der Differenz erstatten. Wenn keine alternative Lösung möglich ist oder wenn die vom Veranstalter angebotene Lösung aus berechtigten und nachgewiesenen Gründen vom Verbraucher abgelehnt wird, ist der Veranstalter verpflichtet, ohne Aufpreis alternative Leistungen zu erbringen, die mit der Verfügbarkeit von Mitteln und Plätzen vereinbar sind, und erstattet dem Kunden die Differenz zwischen den Kosten der erbrachten Leistungen und den Kosten der bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückreise erbrachten Leistungen. Alle vorgenannten Bedingungen finden nur Anwendung, wenn die Unmöglichkeit der Erbringung der Grundleistungen nicht durch den Kunden selbst verursacht wurde.

11. Haftungsregelung

Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Verbraucher bei vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese von ihm persönlich oder von dritten Leistungsträgern erbracht werden, es sei denn, dass das schädigende Ereignis vom Verbraucher verursacht wurde (einschließlich der von diesem selbständig ergriffenen Initiativen während der Ausführung der touristischen Leistungen), durch einen unvorhersehbaren oder unabwendbaren Umstand eines Dritten, durch Umstände, die mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht im Zusammenhang stehen, durch Zufall, durch höhere Gewalt oder schließlich durch Umstände, die der Veranstalter selbst nach der beruflichen Sorgfalt vernünftigerweise nicht vorhersehen oder beseitigen konnte. Der Vermittler, bei dem die Buchung der touristischen Leistung vorgenommen wurde, haftet in keinem Fall für Verpflichtungen, die sich aus der Organisation der Reise ergeben, sondern nur für Verpflichtungen, die sich aus seiner Eigenschaft als Vermittler ergeben, und in jedem Fall innerhalb der Grenzen, die die geltenden Vorschriften für eine solche Verantwortung vorsehen.

12. Grenzen der Entschädigung

Die in den Artikeln 44, 45 und 47 des Tourismusgesetzes genannten Entschädigungen und die damit zusammenhängenden Verjährungsfristen richten sich nach dem, was dort vorgesehen ist, und in jedem Fall innerhalb der Grenzen, die durch internationale Übereinkommen über die Leistungen, die Gegenstand der touristischen Dienstleistung sind, sowie durch die Artikel 1783 und 1784 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt sind.

13. Verpflichtung zur Hilfeleistung

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Touristen nach dem Kriterium der beruflichen Sorgfalt unter ausschließlicher Bezugnahme auf die ihm gesetzlich oder vertraglich obliegenden Pflichten zu betreuen. Der Veranstalter und der Vermittler sind von ihrer jeweiligen Verantwortung (Art. 11 und 12 dieser Allgemeinen Bedingungen) befreit, wenn die Nichtausführung oder ungenaue Ausführung des Vertrages dem Reisenden zuzuschreiben ist oder auf ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis eines Dritten zurückzuführen ist oder durch ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt verursacht wurde.

14. Garantiefonds

Im Falle der Insolvenz oder des Konkurses des Betreibers und / oder des Verkäufers kann der Verbraucher die Intervention des "Nationalen Garantiefonds für den Verbraucher von touristischen Dienstleistungen", der durch die Ministerialverordnung Nr. 349 vom 23/07/1999 eingerichtet wurde, in Anspruch nehmen: • die Erstattung des gezahlten Preises für ganz oder teilweise ungenutzte Leistungen; • Rücktransport bei Reisen ins Ausland; • sofortige wirtschaftliche Verfügbarkeit, um in Notsituationen, die dem Verhalten des Veranstalters zuzuschreiben sind oder nicht, eine erzwungene Rückführung aus Nicht-EU-Ländern einzuleiten. Die Interventionsmodalitäten des Fonds werden durch das Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 23.07.1999 Nr. 349 festgelegt und die Anträge auf Rückerstattung an den Fonds unterliegen keiner Frist. Der Veranstalter trägt zu diesem Fonds in dem durch den zweiten Absatz des Art. 51 Tourismusgesetzbuches festgelegten Maße durch die Zahlung der vorgeschriebenen Pflichtversicherungsprämie bei, von der ein Teil in der durch Art. 6 des Gesetzes 349/99 vorgesehenen Weise an den Fonds abgeführt wird.

15. Reklamationen und Denunziationen

Etwaige Mängel in der Vertragsdurchführung sind vom Reisenden während der Reise durch unverzügliche Rüge zu beanstanden, damit der Veranstalter, sein örtlicher Vertreter oder der Reiseleiter die Begründetheit der Behauptungen des Reisenden überprüfen kann. Der Tourist muss außerdem - unter Androhung der Verwirkung - eine Reklamation per Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter richten, und zwar spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Tag der Rückkehr an den Abreiseort.

16. Zuständiges Gericht

Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, der Ausführung, der Anwendung und der Beendigung dieses Vertrages ergeben, werden vom Gericht in Rimini oder einem anderen funktionellen und verbindlichen Gericht gemäß dem geltenden Verbrauchergesetzbuch, Gesetzesdekret Nr. 206/2005 und nachfolgenden Änderungen entschieden.

17. Speziell genehmigte Klauseln

Mit der Annahme der vorliegenden Vertragsbedingungen erklärt der Verbraucher, insbesondere die Klauseln Nr. 11 "Haftungsregelung" und Nr. 12 "Entschädigungsgrenzen" gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Besondere Bedingungen für den Verkauf der von 1Sticket S.r.l. angebotenen touristischen Dienstleistung

1. Die Prämisse stimmt.

1Sticket S.r.l. mit Sitz in Bellaria-Igea Marina (RN), Via Ravenna n. 151/d P. IVA 04219730407 ist ein Reiseveranstalter mit Sitz in Bellaria-Igea Marina (RN), der regelmäßig bei der CCIAA von Rimini unter der Nummer RN - 331092 eingetragen ist und im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen ist, die von den geltenden Vorschriften vorgesehen und verlangt werden, und der die Tätigkeit der Förderung, der Organisation und des Verkaufs von einzelnen touristischen Dienstleistungen durch Telematik über die Website www.1sticket.com ausübt, wie in Art. 34 Cod. Turismo definiert. 1STicket S.r.l. bietet den Online-Verkauf von Reisen und individuellen touristischen Dienstleistungen an. Um die von 1STicket S.r.l. auf der Website www www.1sticket.com angebotenen Feriendienstleistungen zu erwerben und die entsprechenden Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Modalitäten der Leistungserbringung sowie die unten aufgeführten besonderen und spezifischen Verkaufsbedingungen zu lesen und zu akzeptieren. Es liegt in der Verantwortung des Verbrauchers (Benutzer oder Tourist), die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die besonderen Bedingungen, die unten angegeben sind, zu lesen. Der Verbraucher erklärt, die Vertragsklauseln gelesen, gekannt und akzeptiert zu haben und die von 1STicket S.r.l. angebotenen Leistungen wie beschrieben in Anspruch nehmen zu wollen. Mit der entsprechenden Annahme verpflichten sich die Parteien, ihre jeweiligen, in diesem Vertrag verankerten gegenseitigen Verpflichtungen zu respektieren und zu erfüllen. Jeder Vertrag wird automatisch in schriftlicher Form erstellt und kann jederzeit online unter www.1sticket.com eingesehen werden. Folgendes wird hiermit festgelegt.

2. Buchung

Der Verbraucher kann die von 1STicket S.r.l. angebotenen touristischen Leistungen nur über die dafür vorgesehene Website www.1sticket.com buchen und dabei die dort enthaltenen Anweisungen und Hinweise befolgen. Die oben genannte Website, die mit technologischen und innovativen Modalitäten verwaltet wird, ermöglicht es dem Verbraucher, das vorteilhafteste Angebot zu suchen, indem er in Echtzeit die Verfügbarkeit von Zimmern im gewählten Hotel überprüft, personalisierte Schätzungen vornimmt und, sobald die Option gewählt wurde, auf einfache und sichere Weise ohne Wartezeit bucht. In jedem Fall kann der Verbraucher während der Bürozeiten, die auf der Website www.1sticket.com ausdrücklich angegeben sind, von Mitarbeitern von 1STicket S.r.l. unterstützt werden, die alle für den Erfolg der Reservierung erforderlichen Klarstellungen, Hilfestellungen und Informationen geben werden. Jede zusätzliche Leistung, die zur Vervollständigung der vom Verbraucher gewählten Leistung erforderlich ist, wird in der "Zusammenfassung des Angebots" angegeben. Nachdem der Verbraucher die gewünschte Dienstleistung ausgewählt und alle ausdrücklich angegebenen Vorgänge abgeschlossen und alle technischen Phasen für den Vertragsabschluss befolgt hat, muss er die Zahlung vornehmen, indem er unter den verschiedenen vom System zum Zeitpunkt der Reservierung vorgeschlagenen Optionen wählt. Nach erfolgter Zahlung (als solche erst mit der Gutschrift des Betrages zu verstehen) generiert der Veranstalter unverzüglich über das Telematiksystem die sog. Buchungsbestätigung, die dann vom Verbraucher zu Hause ausgedruckt werden kann. Mit der Ausstellung des Gutscheins bzw. der Buchungsbestätigung gilt die von 1STicket S.r.l. angebotene Leistung als abgeschlossen.

3. Modalität der Bezahlung

Nach erfolgter Buchung sendet 1STicket S.r.l. gemäß den unter Punkt 2 genannten Modalitäten die Buchungsunterlagen (Voucher und Tickets) per E-Mail an die vom Verbraucher angegebene Adresse. Die Zahlung kann durch den Verbraucher unter folgenden Methoden erfolgen: • per Kreditkarte online und ohne Transaktionsgebühren; während des Kaufvorgangs wird der Kunde aufgefordert, seine Kreditkartendaten anzugeben; • mit Paypal, sowohl für Paypal-Kontoinhaber als auch per Kreditkarte ohne Anmeldung; online und ohne Transaktionsgebühren; • per Banküberweisung auf das Konto von 1STicket S.r.l., nur wenn die Buchung bis zu 6 Tage vor der Abfahrt erfolgt; Nach Auswahl der Zahlungsart kümmert sich 1STicket S.r.l. darum, dem Verbraucher per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse alle für den erfolgreichen Abschluss des Vorgangs erforderlichen Angaben zukommen zu lassen. Um die Buchung zu erleichtern, bittet 1STicket S.r.l. den Verbraucher, falls die Zahlung per Banküberweisung erfolgt ist, eine Kopie des Zahlungskontos zu senden. Der Voucher, der als echtes Buchungsdokument gilt, und die elektronischen Eintrittskarten werden dem Kunden nach Eingang der Zahlung des geforderten Betrags bei 1STicket S.r.l. zugesandt. Der Voucher ist der Buchungsbeleg, der bei Ankunft im Hotel und bei den darauf angegebenen Leistungsträgern vorzulegen ist. Der Verbraucher muss jedoch vor Reiseantritt den Voucher und die Anzahl der ausschließlich elektronisch vom System übermittelten Tickets überprüfen. 1STicket S.r.l. ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde es versäumt, Tickets zu drucken.

4. Stornierung der Hotelreservierung

Der Verbraucher hat das Recht, ohne Vertragsstrafe von der Hotelreservierung zurückzutreten, nur und ausschließlich, wenn die Stornierungsbedingungen des Hotels dies zulassen (einsehbar während der Reservierung selbst).

5. Strafen

Wenn Sie einen Hotelaufenthalt kaufen, beachten Sie bitte die im Warenkorb angegebenen Stornierungsbedingungen; nur Tarife mit ausdrücklicher Stornierung berechtigen Sie zu einer Rückerstattung wie angegeben; wenn nicht ausdrücklich angegeben, ist der Tarif NICHT stornierbar Alle Rückerstattungen werden in Form einer Geschenkkarte in Höhe des erstatteten Betrags ausgestellt, die innerhalb von 12 Monaten nach der Rückerstattung auf unserer Website wiederverwendet werden kann.

6. Stornierung und/oder Rücktritt, Gültigkeit der Parktickets

Eintrittskarten für Vergnügungsparks oder andere Aktivitäten sind nur und ausschließlich dann erstattungsfähig, wenn dies auf der Produktseite selbst angegeben ist; sofern nicht ausdrücklich angegeben, sind Eintrittskarten NICHT erstattungsfähig; alle Erstattungen werden in Form einer Geschenkkarte in Höhe des erstatteten Betrags ausgestellt, die innerhalb von 12 Monaten nach der Erstattung auf unserer Website wiederverwendet werden kann. Die Eintrittskarten zu den Bauwerken können sein: - offen" und daher weder datiert noch benannt. In diesem Fall können sie an Dritte übertragen und innerhalb des auf dem Ticket angegebenen Gültigkeitsdatums genutzt werden; - "geschlossen" und daher datiert und/oder benannt. Sie sind in diesem Fall nicht auf Dritte übertragbar und dürfen ausschließlich an den angegebenen Tagen verwendet werden. Die Länge der Saison hängt ausschließlich von den Entscheidungen der jeweiligen Einrichtung ab. 1Sticket lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.

7. Stornierung und Änderungen der Reservierung durch den Verbraucher

Nach dem Kauf der Leistung ist 1STicket S.r.l. unverzüglich über Änderungen oder Ergänzungen der Reservierung per E-Mail an booking@1sticket.com zu informieren. Jeder Antrag auf Änderung einer bereits erfolgten Buchung unterliegt der vorherigen Überprüfung durch 1STicket S.r.l., die daher keine Garantie für die tatsächliche Zufriedenheit der Partner übernehmen kann. Für jeden Vorgang der Änderung der Buchung, der bis zu 3 Tage vor dem Anreisedatum mitgeteilt wird, wird 1STicket S.r.l., vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Durchführbarkeit der Änderung, die Anfrage erfüllen. Änderungen, die innerhalb von drei Tagen vor dem Anreisetermin mitgeteilt werden, können und werden nicht berücksichtigt und der Nutzer hat nur Anspruch auf die Erfüllung der gewünschten und vereinbarten Leistung. Für jede Buchungsänderung, wenn möglich, die mindestens drei Tage vor dem Anreisedatum beantragt wird, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 25,00 pro Zimmer erhoben (ausgenommen die Zeit der Hochsaison vom 01/06 bis 31/08, in der eine Gebühr von € 35,00 pro Zimmer erhoben wird), außer in den folgenden Fällen: • Erhöhung der Anzahl der Nächte und/oder Teilnehmer ohne Änderung der Hotelstruktur; • Kauf von zusätzlichen Eintrittskarten für Vergnügungsparks; • Kauf von Nebenleistungen (Kinderbetten im Zimmer, Halbpensionsservice usw.)

8. Übertragung des Vertrages

Wie in Art. 3 des Tourismusgesetzes ausdrücklich vorgesehen, kann sich ein Dritter, der alle Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistung erfüllt, in den sich aus dem Vertrag ergebenden Beziehungen selbst ersetzen, muss dies jedoch dem Veranstalter oder Verkäufer spätestens 4 Werktage vor der Abreise schriftlich mitteilen und dabei ausdrücklich die Gründe angeben, die ihn an der Nutzung der touristischen Dienstleistung hindern, sowie die Daten des Ersatzteilnehmers. Der Übertragende und der Erwerber sind dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber gesamtschuldnerisch zur Zahlung des Preises und der weiteren aus der Übertragung resultierenden Kosten verpflichtet. Für den Fall, dass der Verbraucher seine Buchung umbucht, gibt es keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen und Dienste. Um durch eine andere Person ersetzt zu werden, muss der übertragende Kunde: den Veranstalter mindestens 4 Werktage vor dem festgelegten Anreisetermin schriftlich unter der E-Mail-Adresse booking@1sticket.com zu informieren. • Geben Sie alle nützlichen Informationen an, um zu überprüfen, ob die gleichen oder andere Ersatzleistungen als Folge des Austauschs erbracht werden können; • die persönlichen Daten des Ersetzers angeben, um zu überprüfen, ob der Ersetzer auch alle Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistung erfüllt (ex Art. 8 Consumer Code und insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Pässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen, die gleichen Dienstleistungen oder andere Dienstleistungen in Ersatz als Folge der Ersetzung bereitgestellt werden können. Der übertragende Kunde und der Übertragungsempfänger sind für die Zahlung der Differenz der Kosten verantwortlich, die durch einen solchen Wechsel in der Person des Reservierungsinhabers aus Gründen entstehen, die nicht von 1STicket S.r.l. abhängen.

9. Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde muss die normalen Regeln der Vorsicht und Sorgfalt beachten und darf die spezifischen Regeln, die an den Zielorten der Reise gelten, nicht ignorieren. Der Kunde muss auch alle Informationen des Veranstalters, die Vorschriften, Verwaltungs- oder Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die touristische Dienstleistung berücksichtigen. Der Kunde hat für alle Schäden einzustehen, die 1STicket S.r.l. auch durch die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen entstehen können. Der Kunde ist stets verpflichtet, 1STicket S.r.l. auch über die Website www.1sticket.com. und die E-Mail-Adresse booking@1sticket.com über etwaige besondere Bedürfnisse oder Bedingungen wie Schwangerschaft, Lebensmittelunverträglichkeiten, Behinderungen usw. zu informieren und ist außerdem verpflichtet, den Wunsch nach zusätzlichen Leistungen entsprechend seinen persönlichen Bedürfnissen ausdrücklich per E-Mail oder auf jeden Fall im Moment der Buchung zu äußern. Im Anschluss an die Mitteilung informiert 1STicket S.r.l. die Einrichtung bzw. den Referenzpartner, damit dieser den oben genannten Bedarf zur Kenntnis nimmt und in eigener Verantwortung die erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen trifft bzw. im Falle der Unmöglichkeit, diesen Bedarf zu decken, 1STicket S.r.l. unverzüglich benachrichtigt. Die realisierbaren persönlichen Wünsche können Gegenstand von Sondervereinbarungen sein. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, übernimmt 1STicket S.r.l. gegenüber dem Kunden keine Haftung für Schäden, die allein durch Information hätten vermieden werden können.

10. Berichte, Beschwerden und Verantwortlichkeiten

Jegliche Mängel oder Ineffizienzen, die der Kunde bei der Nutzung der touristischen Dienstleistung feststellt, müssen unverzüglich an 1STicket S.r.l. gemeldet werden, damit diese umgehend Abhilfe schaffen und / oder Meldungen an die Gastgeberstruktur machen kann.

11. Befreiung von der Verantwortung

1Sticket S.r.l. haftet in keiner Weise, wenn die Nichtausführung oder ungenaue Ausführung des Vertrages auf die Tatsache des Dritten oder der Partner aufgrund von unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen, oder auf zufällige Ereignisse und höhere Gewalt zurückzuführen ist, oder schließlich, wenn sie von einer einseitigen und unanfechtbaren Entscheidung der Partner abhängt, ohne dass 1STicket S.r.l. vorher ausreichend informiert wurde. Vielmehr ist ausschließlich der Vermittler, bei dem die Buchung der touristischen Leistung erfolgt ist, für den Schadensersatz für die versäumte oder ungenaue Nichterfüllung (Abweichung von den versprochenen oder beworbenen Qualitätsstandards) der mit dem Verkauf der touristischen Leistung übernommenen Verpflichtungen verantwortlich, ausgenommen diejenigen, die die Leistung tatsächlich erbracht haben.

12. Zuständiges Gericht

Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, der Ausführung, der Anwendung und der Beendigung des vorliegenden Vertrages ergeben, ist das Gericht von Rimini oder ein anderes funktionelles und verbindliches Gericht in Anwendung des geltenden Verbraucherschutzgesetzes, Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 und späterer Änderungen zuständig.

13. Information ex art. 13 D. Lgs. 196/03 (Schutz der persönlichen Daten)

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, deren Übermittlung für den Abschluss und die Ausführung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt in voller Übereinstimmung mit dem D. Lgs. 196/2003 in digitaler Form. Die Daten werden nur an die Anbieter der im touristischen Angebot enthaltenen Dienstleistungen weitergegeben. Der Kunde kann jederzeit seine Rechte gemäß Art. 7 d.lgs. n.196/03 ausüben, indem er sich an 1STicket S.r.l., den Inhaber der Datenverarbeitung, wendet.

14 Speziell genehmigte Klauseln

Mit der Annahme der vorliegenden Vertragsbedingungen erklärt der Verbraucher, insbesondere die Klauseln Nr. 5, 6, 7, 9 und 11 gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.